Je beliebter Google Analytics wird (siehe 88 Prozent setzen Google-Analytics ein) desto stärker befassen sich die Datenschützer damit. Bei einem Treffen der führenden Datenschützer Deutschlands von letzter Woche setzte sich die Überzeugung durch, dass der Einsatz von Google Analytics nach deutschem Recht unzulässig ist. Sie wollen erreichen, dass Webseiten Betreiber zukünftig auf den Einsatz von Google Analytics verzichten. Auch weitere Einsatzgebiete im online Marketing wie Affiliatemarketing sind dadurch gefährdet.

Gemäss Medienberichten drohen sogar Bussgelder. Denn laut Paragraf 16, Absatz 3, Telemediengesetz könnten Bussgelder von bis zu 50’000 Euro verhängt werden, wenn Seitenbetreiber ihre Nutzer nicht um Einwilligung bitten, bevor sie solche Instrumente verwenden.

Obwohl seit längerem immer wieder gegen Google Analytics geschossen wird, sieht es derzeit so aus als sei das Vorgehen gegen Webanalysediensten wie Google Analytics nun beschlossene Sache. Kern der datenschutzrechtlichen Bedenken: Die Internetnutzer hätten keine Chance, die Beobachtung durch Google aktiv abzulehnen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, warum die deutschen Datenschützer eine Strafe von 50’000 Euro beim Einsatz von Google Analytics verhängen wollen?

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30.11.2009

3 responses to “50′000 Euro Strafe beim Einsatz von Google Analytics”

  1. roman says:

    Zeit wird es, Google ein wenig in der Daten -Sammelei zu begrenzen. Logbuch -Auswertung von Server .log Dateien sind genauer und funktionieren ohne .js . Alle Daten bleiben auch im eigenen Haus.

  2. roman says:

    Zeit wird es, Google ein wenig in der Daten -Sammelei zu begrenzen. Logbuch -Auswertung von Server .log Dateien sind genauer und funktionieren ohne .js . Alle Daten bleiben auch im eigenen Haus.

  3. roman says:

    Zeit wird es, Google ein wenig in der Daten -Sammelei zu begrenzen. Logbuch -Auswertung von Server .log Dateien sind genauer und funktionieren ohne .js . Alle Daten bleiben auch im eigenen Haus.