Google Analytics wird von vielen Websites genutzt, um das Verhalten der Besucher auf dem eigenen Internetauftritt zu verfolgen. Die Idee, Google Analytics an der Datensammlung zu hindern ist nicht neu. Seit längerem gab es dazu Möglichkeiten. Nun wird augrund von Klagen von Datenschützern diese Möglichkeit offiziell angeboten.

Dass durch die Nachbesserungen bei Analytics die rechtlichen Probleme tatsächlich beseitigt werden können, ist noch keineswegs klar. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass breitere Bevölkerungskreise nun plötzlich beginnen, ein Add-on herunterzuladen da sie sich von Google bedroht fühlen.

Interessanter ist da die Möglichkeit, IP-Adressen nicht mehr vollständig zu erfassen. Wer aufgrund der unsicheren Rechtslage befürchtet, dass er Probleme erhält, kann neu einen Teil der IP-Adresse kürzen. Nach Auffassung des Düsseldorfer Kreises, der Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, ist die Verwendung vollständiger IP-Adressen zur Web-Analyse ohne Zustimmung des Benutzers in Deutschland nicht zulässig.

Website-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, können daher nun mit _gat._anonymizeIp(); im Tracking-Code dafür sorgen, dass nur noch gekürzte IP-Adressen übertragen werden. Vor jeder weiteren Verarbeitung der anfragenden IP-Adresse werden die letzten 8 Bit gelöscht. Damit ist weiterhin eine grobe Lokalisierung möglich, die für die Zwecke von Analytics genügt, aber keine Identifizierung des Benutzers. Das schränkt zwar die Genauigkeit von Geo-Analysen ein, sorgt aber für eine ausreichende Anonymisierung.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, ob dieses Ad-On Auswirkungen haben wird?

Kontaktieren Sie
Experte für online Performancemarketing der ersten Stunde
08.06.2010

Comments are closed.