In Deutschland ist bei der Kontaktaufnahme mit potentiellen Neukunden nicht nur die Unterdrückung von Rufnummern tabu, sondern es sind nur noch nachweislich erwünschte Anrufe bei Verbrauchern gestattet.

In der Praxis stellt dies viele Unternehmen beim Telefonvertrieb vor grosse Hürden. Ein Grund zum Verzweifeln besteht aber nicht: Denn das Internet schafft Abhilfe. So können die erforderlichen Einverständniserklärungen beispielsweise beim Abschluss eines Produktkaufs im weltweiten Datennetz oder im Rahmen eines Newsletter-Abonnements eingeholt werden. Doch das ist leichter gesagt als getan, denn zunächst muss der potentielle Neukunde und Interessent natürlich auf den unternehmenseigenen Online-Auftritt aufmerksam gemacht werden.

Doch zugleich muss der Unternehmensauftritt auch für Interessenten und potentielle Neukunden ansprechend und informativ gestaltet sein. Dafür bieten sich unter anderem Animationen an, die die eigenen Produkte plastisch und realitätsnah abbilden sowie erklären.

Quelle: Pressrelations.de

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11.05.2009

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