Geolocation verbreitet sich immer mehr. Es geht dabei darum, den Besuchern zielgerichtete bzw. unterschiedliche Inhalte zu liefern, abhängig davon, wo sie sich befinden. Wenn der Besucher also von den USA aus auf www.ihrauftrit.com gelangt, erhält er den Inhalt in englisch, von Deutschland aus in deutsch.

Wichtig ist hierbei, dass der Google Roboter genauso behandelt wird, wie einen gewöhnlichen Besucher aus derselben Gegend. Wird der Google Roboter anders behandelt wird dies als Cloaking bezeichnet, was von Google nicht akzeptiert wird (und zur Höchststrafe führen kann). Beim Cloaking wird den Besuchern ein anderer Inhalt präsentiert, als ihn der Google Roboter sieht. Es ist in der Regel auch nur eine Frage der Zeit, bis Google dies erkennt (oder ein Mitbewerber eine Anzeige erstattet). Man sollte seinen online Ruf nicht mit solchen Massnahmen aufs Spiel setzen. Google hat ein gutes Gedächtnis und weiss auch nach Jahren noch, wer einmal versucht hat, gegen die Regeln zu verstossen.

Inhalt, der beim zweiten Besuch nicht mehr abrufbar ist
Google will, dass an den ersten Klick keine Bedingungen geknüpft sind. Es wird explizit erlaubt, dass kostenpflichtige oder abo-basierte Inhalte über Google im Volltext auffindbar gemacht werden. Dabei muss dem Besucher, der über Google kommt, gestattet werden, den gesamten Text des jeweiligen Dokuments zu sehen – selbst wenn er noch nicht registriert ist bzw. noch kein Abonnent gelöst hat. Der erste Klick des Besuchers auf den Inhalt ist also kostenlos. Sobald der Besucher auf einen anderen Bereich des Internetauftrittes klickt, kann eine entsprechende Registrierungsseite bzw. eine Seite mit den Zahlungsmöglichkeiten angezeigt werden. Wenn der Besucher zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf den Inhalt kommt, muss er nicht mehr zugänglich sein.

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11.09.2008

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