Die Nutzer des grössten Videoportals für selbstgedrehte Filme, Fernsehausschnitte und Musikvideos im Internet erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Getreu dem Untertitel “Broadcast yourself” kann über Youtube jeder seine Homevideos oder Lieblingsclips einer breiten Masse zugänglich machen. Aus rechtlicher Sicht ist jedoch problematisch, dass beim Hochladen vieler Kurzvideos Urheberrechte verletzt werden, da in den allermeisten Fällen keine Genehmigung der Rechteinhaber eingeholt wurde. Seit Youtube zu Google gehört, wurden die Anstrengungen verstärkt, diese Rechtsverletzungen zu unterbinden.

Google hat damit auch auf zahlreiche Klagen reagiert und will mit einem Filtersystem nun sicherstellen, dass es bei YouTube zu weniger Urheberrechtsverletzungen kommt. Der Filter überprüft neue Videos beim Upload nach so genannten “visuellen Schlüsselstellen”. Die Video-Erkennung funktioniert ähnlich wie die Fingerprint-Technik bei Audiodaten. Anschliessend werden die neuen Videos mit Daten aus dem Youtube-Archiv verglichen. Kommt in einem Video etwa ein Song vor, der bei Youtube bereits von einem Rechte-Inhaber registriert wurde, so verweigert das System die Veröffentlichung des Videos.

Allerdings müssen die Copyright-Besitzer Youtube zuerst eine Kopie des Originals zur Verfügung stellen. Die Rechteinhaber können dabei bestimmen, ob Videos, die geschützte Inhalte kopieren, auf Youtube gesperrt, promotet oder mit Werbung versehen werden sollen, wobei der Besitzer der Rechte dann an den Werbeeinnahmen beteiligt wird (s. auch Google erweitert Adsense um Werbung auf YouTube-Videos). Gemäss den Aussagen von Google haben drei der neun grossen Hollywood-Studios das System getestet und sind mit ihm zufrieden.

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17.10.2007

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