Während in den USA bereits Gesetze in Arbeit sind, um Behavioural Targeting einzuschränken, steigt nun auch Google verstärkt in dieses Geschäft ein. Werbetreibende können Ihre Anzeigen auf folgende Weise präsentieren:

  • Nutzern, die die Webseite eines Werbetreibenden aufgerufen haben, wird zu einem späteren Zeitpunkt im Google-Netzwerk und auf YouTube eine Anzeige der gleichen Firma angezeigt. Wenn sich beispielsweise ein Nutzer im August auf einer Sportbekleidungs-Webseite ein Fussball-Trikot angesehen hat, könnte der Webseitenbetreiber den Nutzer im Dezember auf seinen Winterschlussverkauf hinweisen.
  • Google zeigt den Internetnutzern Werbung entsprechend ihrer thematischen Interessen. Wer sich Auto-Videos auf YouTube und Autotest-Webseiten ansieht, wird er vom System als Autoliebhaber eingestuft und bekommt vermehrt Fahrzeugbezogene Werbeanzeigen eingeblendet.

Über den Ads Preferences Manager können Internetnutzer ihre Interessenkategorien einsehen, selber anpassen und auch entfernen. Ebenso können sie sich dafür entscheiden, ganz auf interessenbasierte Anzeigen zu verzichten.

Alle Webseitenbetreiber, die Partner des Google Content-Netzwerks sind, haben bis zum 8. April 2009 Zeit, ihre Datenschutzerklärungen anzupassen und ihre Nutzer darüber zu informieren, dass ihnen bei einem Besuch dieser Webseiten Interest Based Ads angezeigt werden könnten. Bis Ende des Jahres soll der Service allen Werbetreibenden weltweit über das Adwords-System offen stehen.

Haben sie Fragen zu Behavioural Targeting? Möchten Sie wissen, ob interessenbasierte Anzeigen für Ihr Unternehmen Sinn machen und wenn ja, wie Sie damit mehr Kunden gewinnen und so Ihren Umsatz steigern können?

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Experte für online Performancemarketing der ersten Stunde
28.04.2009

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