>> UPDATE: Google-Urteil: “Recht auf Vergessen“-Formular: So funktioniert es

Google-schuldig

Das Google-Urteil hat auch Auswirkungen für die Schweiz.

Das EU-Urteil, welches Google verpflichtet, persönlichkeitsverletzende Suchergebnisse zu löschen (siehe EU-Urteil: Google muss Links zu sensiblen Daten entfernen), sei auch für die Schweiz relevant. Dieser Meinung ist jedenfalls der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür. In einem SRF-Interview meinte er, dass ein Schweizer Gericht in einer vergleichbaren Situation zum gleichen Schluss käme.

Konsequenzen des Urteils

Thür begrüsst begrüsst das Urteil: “Es ist ein Versuch, Rechtssicherheit im Internet herzustellen”. Laut Google habe das Urteil weitreichende Auswirkungen darauf, wie der Suchmaschinen-Riese mit Anträgen auf Entfernung von Suchergebnissen umgeht. “Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die betroffen sind”, so ein Google-Sprecher gegenüber PC-Tipp.

Verfahren für Löschanträge

Google arbeitet nun an einem Verfahren, um die befürchtete Flut von Löschanträgen bewältigen zu können. Dieses Verfahren soll in einigen Wochen vorgestellt werden. Haben Sie heute schon Fragen zu unerwünschten Einträgen in Googles Suchergebnissen?

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26.05.2014

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