An der Studie “Risiken der Zahlungsabwicklung im Internet” des Forschungsinstituts Ibi Research, der Universität Regensburg und des Payment-Dienstleisters Wirecard haben sich 290 Internet-Händler beteiligt. Demnach rechnet jeder zweite Online-Händler damit, dass er in den nächsten beiden Jahren vermehrt mit Inkasso-Fällen zu kämpfen haben wird. Nur gerade jeder zehnte Shop-Betreiber geht davon aus, dass er seine Zahlungsausfälle bis zum Jahr 2009 minimieren kann.

Welcher Anteil des Umsatzes fällt aus

Gemäss der Studie haben nur 17 Prozent aller Online-Shops keine Umsatzeinbussen wegen Zahlungsausfällen. Dagegen müssen bereits heute bei jedem zehnten Online-Shop mehr als drei Prozent des Umsatzes abgeschrieben werden!

Insbesondere bei Zahlungen per Rechnung und per Lastschrift treten am häufigsten Probleme mit der Zahlung auf. Über 40 Prozent der befragten Händler geben an, dass mehr als drei Prozent der ausstehenden Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. Der Anteil der nicht eingelösten oder zurückgebuchten Lastschriften beträgt bei jedem vierten Shopbetreiber mehr als drei Prozent der per Lastschrift bezahlten Umsätze.

Knapp 90 Prozent der Internet-Händler mahnen ausstehende Forderungen zumindest gelegentlich selbst. Mehr als die Hälfte der Befragten greift auf Inkasso Unternehmen zurück, um fällige Zahlungen einzutreiben. Knapp 60 Prozent der Händler haben wegen einer ausstehenden Forderung schon mindestens einmal ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Mehr als ein Drittel der Unternehmen hat schon einmal eine Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Schuldner erwirkt.

Viele Zahlungsausfälle sind aber selber verschuldet. So erschweren es etwa lückenhafte Kundendaten den Shopbetreibern, Zahlungsrisiken bei einer Bestellung rechtzeitig zu erkennen. Zwar erheben fast alle Unternehmen die Post-Adresse und die E-Mail-Adresse ihrer Kunden. Aber nur 74 Prozent der Händler verfügen auch über die Festnetznummer ihrer Kunden. Mehr als die Hälfte der Unternehmen führt ausserdem keine Adressprüfung durch. Diese Händler lassen daher auch dann Zahlungen per Rechnung oder per Lastschrift zu, ohne dass die Adresse des Kunden vorher geprüft wurde.

Bei Zahlungen per Kreditkarte oder per Nachnahme prüft sogar nur jeweils ein Viertel der Händler die angegebene Adresse. Und: Nur ein Drittel der Händler prüft, ob überhaupt “Negativmerkmale” über einen Kunden vorliegen: etwa Rücklastschriften oder laufende Inkassoverfahren und Insolvenzverfahren.

Eine Zusammenfassung der Studie kann hier heruntergeladen werden.

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11.10.2007

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