Analyse-Tools wie Google Analytics erfassen nicht nur Anzahl und Verhalten von Websitenbesuchern, sondern auch die IP-Adressen. IP-Adressen sind nach rechtlicher Auffassung in vielen Ländern personenbezogene Daten, die somit dem Datenschutz unterliegen. Für Webseitenbetreiber ist es jedoch interessant und wichtig, zu erfassen, aus welchen Regionen Besucher einer Website stammen (sogenanntes Geo-Targeting). Gerade im Business-to-Business Umfeld ist es auch interessant zu sehen, in welchen Firmen die Besucher der eigenen Website arbeiten. Dies ist aber zum Beispiel gemäss deutschem Datenschutzrecht nicht zulässig.

IP-Masken-Methode

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Um das Problem des Sammelns von IP-Adressen zu umgehen, können Websiten-Betreiber die IP-Masken-Methode anwenden. Dabei wird ein Teil der IP-Adresse verschleiert. Google weist in den Datenschutzbestimmungen allerdings auch zur Recht darauf hin, dass jeder Webmaster grundsätzlich – auch ohne die Nutzung von Google Analytics – die Möglichkeit hat, die IP-Adressen seiner Besucher festzustellen. Da dies aber gegen aussen nicht unbedingt sichtbar ist wird dies von den Datenschützern wohl ignoriert.

Deutschland strenger als die Schweiz

Je nachdem wen man fragt, ist das Schweizer Datenschutzgesetz strenger als das deutsche. Es scheint aber, dass die Auslegung in Deutschland viel strenger gehandhabt wird (siehe auch Google Analytics nun auch in Deutschland legal einsetzbar). In der Schweiz empfiehlt der Eidgenössische Datenbeauftragte nur die Erwähnung von Google Analytics im Impressum.

Deaktivierungs-Add-on

IP-Adressen alleine lassen nur über Umwege einen Schluss auf die Internetuser zu. Genaue personenbezogene Informationen sind legal nur über staatliche bzw. gerichtliche Stellen möglich. Datenschützer sind – insbesondere in Deutschland – in dieser Beziehung sehr genau. Google stellt deswegen auch allen Internetusern ein Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics zur Verfügung.

Hinweis im Impressum

Die datenschutzrechtlichen Belange erscheinen angesichts der Realität des Internets oft übertrieben. Denn inzwischen dürfte die überwiegende Mehrzahl der Internetuser wissen, dass mit jeder Browser-Session Spuren hinterlassen werden und auch der eigene Cookie-Ordner nach jedem Besuch im Internet anders aussieht. Doch Transparenz schafft vertrauen. Darum sollte jeder Websiten-Betreiber, der Analyse-Tools wie Google Analytics einsetzt, in seinem Impressum einen entsprechenden Hinweis machen. Je nach dem gilt für Schweizer Unternehmen auch das deutsche Datenschutzgesetzt. Wird im Impressum der Schweizer Sitz angegeben, sollte Schweizer Recht gelten. Das schärfer angewandte deutsche Gesetz kommt dann nicht zum Tragen (siehe auch Wann gilt das deutsche Bundesdatenschutzgesetz?). Bei länderübergreifenden Firmen empfehlen wir aber, Anwälte für die Länder mit eigenen Niederlassungen beizuziehen.

Mustertext fürs Impressum

Während Google früher einen Mustertext für das Impressum vorgeschlagen hatte, wurde dieser vor einiger Zeit von den Google Seiten entfernt. Wir empfehlen, dass Sie sich an einen Text einer grösseren Firma anlehnen, zum Beispiel den Text der SBB. Die Impressum-Seite mit dem Hinweis darauf, dass Google Analytics eingesetzt wird, sollte mit einem Klick von jeder Unterseite aus erreichbar sein.

Hinweis: Da nicht einmal Google konkrete Empfehlungen abgibt erfolgen all diese Angaben ohne Gewähr. Wenn Sie sich rechtlich 100 % absichern wollen, sollen Sie einen auf das Thema spezialisierten Anwalt beiziehen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie rechtliche Probleme beim Einsatz von Google Analytics vermeiden?

10.12.2012

3 responses to “Google Analytics Hinweis: Rechtliche Probleme vermeiden”