Verpackungen müssen in Deutschland zukünftig im Dual System lizensiert sein. Wenn die neue Verpackungsverordnung in Kraft tritt, dürfen Online-Händler keine Verpackung mehr in Umlauf bringen, die nicht bei einem dualen System lizenziert sind. Verstösse gegen die neue Verordnung können mit einer Geldbusse von bis zu 50’000 Euro geahndet werden.

Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen (so genannte Verkaufsverpackungen) müssen durch haushaltsnahe Erfassungssysteme gesammelt werden. Die Alternative die Verpackungen in Eigenregie zurückzunehmen soll es zukünftig nicht mehr geben.

Also muss jemand mit einem Lager in Deutschland an ein Entsorgungssystem angeschlossen sein. Dies kann entweder der Händler selbst sein, der Lieferant des Händlers oder der Lieferant der Versandverpackung. Da die Versandverpackung ebenfalls zur Verkaufsverpackung zählt, gilt auch für sie die Entsorgungspflicht. Dies betrifft beispielsweise Karton, Packpapier oder Füllmaterial, mit dem die Ware versandt wird.

In der Praxis läuft die Neuregelung letztlich darauf hinaus, dass sich jeder Internethändler an ein Entsorgungssystem anschliessen muss. Dies wird vor allem kleine Online-Shops treffen, die nicht die Marktmacht haben, ihre Lieferanten dazu zu bringen diese Aufgabe für sie zu übernehmen.

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22.01.2008

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