Google-schuldig

Das Google-Urteil für ein “Recht auf Vergessen”.

Google wird gezwungen, Links auf Seiten die ein illegal kopiertes Produkt anbieten, weltweit verschwinden zu lassen. Inspiriert durch das EU-Grundsatzurteil zum “Recht auf Vergessen” hat ein kanadisches Gericht verfügt, dass Google Links löschen muss. Dabei wurde betont, dass Google die Links auf jeder Google Website löschen muss, inklusive Google.com.

Das Grundsatz Urteil der EU-Gerichtshofs war auf natürliche Personen bezogen (siehe auch EU-Urteil: Google muss Links zu sensiblen Daten entfernen). Nach dem Urteil waren mehr Fragen offen als geklärt. Insbesondere weil

  • auf den Seiten mit gelöschten Links ein Hinweis über die Löschung vorgesehen ist
  • die Löschung nur bei den lokalen Google Versionen in Europa erfolgt, wenn aber ein Internetnutzer in Europa zum Beispiel auf google.com geht, dort alle vermeintlich gelöschten Links weiterhin vorhanden sind
  • das Urteil sich auf Privatpersonen bezog und unklar ist, was für Auswirkungen das auf Organisationen oder Firmen hat.

Google will harmlose Umsetzung – Urteil will weltweite Anwendung

Google hat damit eine relativ harmlose Umsetzung des Urteils vorgenommen, nach der jeder der will sehen kann, wenn etwas gelöscht wurde und die gelöschten Informationen mit wenigen Mausklicks doch erreichbar sind (siehe auch Google-Urteil: “Recht auf Vergessen“-Formular: So funktioniert es). Andere Suchmaschinen werden sich vermutlich Google anschliessen. Microsoft arbeitet derzeit an einem speziellen Verfahren für EU-Bürger und verweist ebenfalls darauf, dass sich bei der Umsetzung noch viele Fragen stellen.

Inspiriert von der Entscheidung des EU-Gerichtshofs hat nun ein kanadisches Gericht entschieden, dass Google Suchergebnisse über einen Mitbewerber eines kanadischen Unternehmens nicht nur in Kanada entfernen muss, sondern in der ganzen Welt.

Beim aktuellen Urteil ging es darum, dass Equustek Solutions geltend gemacht hat, dass ein Mitbewerber seine Netzwerkgerätetechnik gestohlen und diese dann auf über 300 Websites verkauft hat. Google hatte zwar 2012 freiwillig Links auf 345 Websites bei google.ca entfernt, wo die meisten Kanadier suchen würden. Nun hat aber der Oberste Gerichtshof von British Columbia eine einstweilige Verfügung erteilt, welche Google zwingt, die Suchergebnisse auf allen Websites zu entfernen, inklusive google.com.

Der kanadische Supreme Court hält analog zum Europäischen Gerichtshof fest, dass Google auch mit der Tätigkeit aus Kalifornien heraus Kanadier anspricht und so kanadischem Recht unterliegt. Dass Google letztlich auch der Rechtsprechung jedes Nationalstaates unterliege, sei eine natürliche Folge des globalen Geschäftsmodells von Google. Der Internetkonzern erleichtere die andauernden Rechtsverletzungen und der Supreme Court müsse sich daher den “Realitäten des E-Commerce anpassen mit seinem Potenzial für Missbrauch durch diejenigen, die das Eigentum anderer nehmen und es durch das grenzenlose elektronische Web verkauften”. Google muss der Verfügung binnen zwei Wochen nachkommen, hat aber angekündigt, in die Revision zu gehen.

Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil weitere Urteile beeinflussen wird, welche das “Recht auf Vergessen” noch genauer definieren müssen.

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19.06.2014

6 responses to “Urteil: Recht auf Vergessen gilt weltweit, auch für Firmen!”

  1. Es gab bereits Links die Google gelöscht hatte, nun aber wieder online gestellt hat, weil es Reklamationen dagegen gab. Das Ganze ist also noch stark im Fluss und es ist unklar, welche Regeln gelten.

  2. Es gab bereits Links die Google gelöscht hatte, nun aber wieder online gestellt hat, weil es Reklamationen dagegen gab. Das Ganze ist also noch stark im Fluss und es ist unklar, welche Regeln gelten.

  3. Es gab bereits Links die Google gelöscht hatte, nun aber wieder online gestellt hat, weil es Reklamationen dagegen gab. Das Ganze ist also noch stark im Fluss und es ist unklar, welche Regeln gelten.

  4. Google hat eingelenkt und filtert die Ergebnisse nun gemäss Herkunftsland des Suchenden. Bislang konnten Inhalte nur für die jeweilige Landesversion (google.ch, google,de etc.) gelöscht werden. Das “Recht auf Vergessen” konnte also problemlos umgangen werden – man musste die Suchanfrage lediglich bei Google.com eingeben. Neu wird mit der IP-Adresse gefiltert. Google erkennt nun auch unabhängig von der Domain-Endung, welche Inhalte gefiltert werden müssen. Nur User ausserhalb von Europa sehen unlimitiert und ungefiltert alle Suchergebnisse. Natürlich kann das über Proxy-Server einfach umgangen werden…

  5. Google hat eingelenkt und filtert die Ergebnisse nun gemäss Herkunftsland des Suchenden. Bislang konnten Inhalte nur für die jeweilige Landesversion (google.ch, google,de etc.) gelöscht werden. Das “Recht auf Vergessen” konnte also problemlos umgangen werden – man musste die Suchanfrage lediglich bei Google.com eingeben. Neu wird mit der IP-Adresse gefiltert. Google erkennt nun auch unabhängig von der Domain-Endung, welche Inhalte gefiltert werden müssen. Nur User ausserhalb von Europa sehen unlimitiert und ungefiltert alle Suchergebnisse. Natürlich kann das über Proxy-Server einfach umgangen werden…

  6. Google hat eingelenkt und filtert die Ergebnisse nun gemäss Herkunftsland des Suchenden. Bislang konnten Inhalte nur für die jeweilige Landesversion (google.ch, google,de etc.) gelöscht werden. Das “Recht auf Vergessen” konnte also problemlos umgangen werden – man musste die Suchanfrage lediglich bei Google.com eingeben. Neu wird mit der IP-Adresse gefiltert. Google erkennt nun auch unabhängig von der Domain-Endung, welche Inhalte gefiltert werden müssen. Nur User ausserhalb von Europa sehen unlimitiert und ungefiltert alle Suchergebnisse. Natürlich kann das über Proxy-Server einfach umgangen werden…